1. Die Wahlmodalitäten legt der Wahlausschuss fest, der laut
Wahlordnung 8 Wochen vor dem Wahltermin gebildet wird.
Dieser Wahlausschuss - in dem auch 2 Mitglieder der Kirchen-
verwaltung sind - hat sich einstimmig für eine Urnenwahl
ausgesprochen, bei der man jederzeit eine Briefwahl im
Pfarrbüro beantragen kann.
2. Es ist auch nicht richtig, dass das Wahllokal Bischof-Schmitt-
Haus nur jeweils für eine Stunde zur Stimmabgabe geöffnet ist.
Richtig ist: Samstag, 17.11.18 von 19.30 Uhr - 20.30 Uhr
Sonntag, 18.11.18 von 11.00 Uhr - 15.00 Uhr
Der Hinweis, dass man nur Kirchgänger für die Wahl erreichen
will, entspricht nicht der Realität und ist daher zurückzuweisen.
Auch Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sind
Urnenwahlen mit der Möglichkeit Briefwahl zu beantragen und
nichts anderes machen wir bei der Kirchenverwaltungswahl
auch.
Der Wahlausschussvorsitzende
Robert Bedner